Die SPD hat auf ihrem Parteitag Vorbereitungen für ein AfD-Verbotsverfahren gefordert. Innenminister Dobrindt bremst und betont: Der Beschluss sei für ihn "kein Auftrag". Die Grünen drängen hingegen zum Handeln.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sieht keinen Grund, nach dem SPD-Parteitagsbeschluss zur Vorbereitung eines AfD-Verbotsantrags aktiv zu werden. "Entscheidungen des Parteitags der SPD sind für den Innenminister noch kein Auftrag", sagte er im Podcast "Table.Today". Es bleibe bei der Entscheidung der Innenminister, dass es eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Umgang mit der AfD geben werde, falls die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem gerichtlich bestätigt werden sollte.

Die SPD hatte auf ihrem Bundesparteitag sofortige ernsthafte Vorbereitungen für ein AfD-Verbotsverfahren gefordert. Die Delegierten beschlossen einen Antrag des Parteivorstands, der die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Sammlung von Belegen für die Verfassungswidrigkeit fordert. Bei ausreichenden Belegen will die SPD dann auf einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht dringen.

Bei der vorangegangenen Debatte hatte unter anderem SPD-Chef Lars Klingbeil nachdrücklich dafür geworben, die AfD auch mit juristischen Mitteln zu bekämpfen. "Es ist unsere historische Aufgabe, die wieder aus den Parlamenten herauszukriegen", sagte er. "Wir haben aus geschichtlicher Erfahrung eine Verfassung, die die Instrumente vorsieht." Wichtig sei für die damit verbundene juristische Auseinandersetzung die Bewertung des Verfassungsschutzes. "Wenn dieser sagt: 'Das ist eine rechtsextreme Partei', dann darf es kein Taktieren mehr geben", forderte Klingbeil.

Einstufung liegt derzeit auf Eis

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft, wegen des juristischen Vorgehens der AfD dagegen liegt die Einstufung aber vorerst auf Eis. Über ein Parteiverbot müsste das Bundesverfassungsgericht auf Antrag von Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat entscheiden. 

Die Innenminister von Bund und Ländern beschlossen Mitte Juni, eine Arbeitsgruppe für den Fall einzurichten, dass das Verwaltungsgericht Köln die Entscheidung des Verfassungsschutzes bestätigen sollte. Diese soll dann bewerten, wie sich die Einstufung auf den öffentlichen Dienst auswirken könnte, auf den Waffenbesitz und die Sicherheitsüberprüfungen. Um ein Verbotsverfahren geht es nicht.

Grüne fordern Sonder-Innenministerkonferenz

Dobrindt hatte schon wiederholt deutlich gemacht, dass er von einem Verbotsverfahren wenig hält. Er befürchtet, dass ein solches Verfahren der AfD nutzen könnte. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sieht einen solchen Schritt skeptisch. 

Die Grünen forderten hingegen rasche konkrete Schritte wie die Einberufung der Sonder-Innenministerkonferenz. "Hier wurde bereits viel Zeit verschwendet und der Vizekanzler war bei dem Thema bislang keine treibende Kraft", kritisierten die Parlamentsgeschäftsführerin Irene Mihalic und der Vize-Fraktionsvorsitzende Konstantin von Notz mit Blick auf SPD-Chef Klingbeil. "Die SPD-Innenminister müssen jetzt handeln und gemeinsam mit der Union im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe alles Notwendige zusammentragen, um ein Verbotsverfahren auf den Weg zu bringen."

Einstufung der AfD Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD im Mai 2025 "aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft.

Die AfD klagt gegen die Hochstufung. Wegen der rechtlichen Befassung hat der Verfassungsschutz nun eine "Stillhaltezusage" abgegeben. Das bedeutet, dass es die Einstufung bis zu einer juristischen Klärung im Eilverfahren vorläufig aussetzt und auch die Pressemitteilung dazu löscht. Gleichzeitig hat das Amt damit aber keine Aussage zur Sache getroffen. Die Stillhaltezusage ist also kein Eingeständnis, etwas falsch gemacht zu haben. Sie sagt auch nichts darüber aus, wie groß die Erfolgsaussichten von AfD-Eilantrag und -Klage sind.

Begründet hatte der Verfassungsschutz die Hochstufung in der Pressemitteilung zuvor unter anderem so: "Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar." Es ziele darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen.

Während mehrere AfD-Landesverbände bereits seit Längerem als "gesichert rechtsextremistisch" bewertet werden, galt die Gesamtpartei zuvor als sogenannter Verdachtsfall. Der neuen Einstufung ging eine dreijährige Prüfung durch den Verfassungsschutz voraus. Martin Polansky, ARD Berlin, tagesschau, 30.06.2025 06:36 Uhr

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