Wie eingeweiht war Susann E. in die Machenschaften des NSU? Der Bundesgerichtshof sagt: umfänglich. Deshalb muss sie sich nun wegen Unterstützung des rechten Terror-Trios vor Gericht verantworten.
Eine mutmaßliche Unterstützerin der rechtsextremistischen Zelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) muss sich vor dem Oberlandesgericht Dresden verantworten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Anklage des Generalbundesanwalts gegen Susann E. insgesamt zugelassen und das Strafverfahren vor dem Oberlandesgericht eröffnet.
Generalbundesanwalt wendet sich an BGH
Obwohl E. mit der NSU-Mittäterin Beate Zschäpe befreundet war, sah das Oberlandesgericht Dresden keine hinreichenden Indizien dafür, dass E. auch von den Morden des NSU wusste. Deshalb hatte es die Anklage zunächst nur teilweise zugelassen und den Fall ans Landgericht Zwickau verwiesen.
Der Generalbundesanwalt wandte sich deshalb an den BGH, der die Lage anders beurteilte als das Dresdner Gericht. In seiner vorläufigen Bewertung sah Karlsruhe einen hinreichenden Tatverdacht auch dafür, dass E. den NSU als terroristische Vereinigung unterstützt habe.
E. gilt als Vertrauensperson des NSU-Trios
Der Anklage zufolge soll E. spätestens seit 2007 gewusst haben, dass das NSU-Trio Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos im Untergrund lebte. Sie soll ihre Krankenkassenkarte Zschäpe zur Verfügung gestellt haben, damit diese zum Arzt gehen konnte. Zudem soll sie ihre Personalien für das Bestellen von Bahncards zur Verfügung gestellt sowie Zschäpe und Böhnhardt zu einem Abholtermin für ein Wohnmobil in Eisenach gefahren haben.
Das NSU-Trio verübte zehn Morde, zwei Bombenanschläge und ein gutes Dutzend Überfälle. Bei dem letzten Überfall, zu dem E. den Fahrdienst geleistet haben soll, wurden Böhnhardt und Mundlos von der Polizei verfolgt. Sie entzogen sich durch Suizid einer drohenden Festnahme.
Zschäpe zu lebenslanger Haft verurteilt
Zschäpe wurde in einem Mammutprozess zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, außerdem stellte das Oberlandesgericht die besondere Schwere der Schuld fest. Mit ihr wurden vier NSU-Helfer zu Strafen zwischen zweieinhalb und zehn Jahren verurteilt, alle Urteile sind rechtskräftig.
Die Angeklagte E. ist die Frau von André E., der im Münchner NSU-Prozess im Jahr 2018 als Unterstützer zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde.
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