Schon in der ersten Theoriestunde lernt man in der Fahrschule die prüfungsrelevanten Faustformeln für Reaktionsweg, Bremsweg und Anhalteweg. Nun ist es aber in der Praxis so, dass man während der Fahrt selten den Taschenrechner zückt und anhand der Formeln Wegstrecken berechnet. Doch es gibt durchaus Faustregeln, die im Alltag dabei helfen können, die eigene Fahrweise anzupassen und mit einem Blick einschätzen zu können, ob alles im grünen Bereich ist.
Eine dieser Faustformeln ist die sogenannte „Zwei-Sekunden-Regel“. Sie dient zur Kontrolle des Abstands zum vorausfahrenden Auto. Das geht so: Suchen Sie sich während der Fahrt einen Fixpunkt in der Ferne, etwa ein Gebäude oder einen Baum. Sobald das vorausfahrende Auto diesen Punkt passiert, zählen Sie die Sekunden (eine Sekunde entspricht etwa dem Aussprechen der Zahl „21“). Passieren Sie dieselbe Stelle erst nach zwei Sekunden, ist der Abstand in Ordnung.
Mehr Abstand bei rutschiger Fahrbahn
Sind Sie schneller, sollten Sie insbesondere außerhalb geschlossener Ortschaften mehr Abstand nehmen. Bleiben Sie bei zwei Sekunden oder darüber, bliebe im Falle einer Notbremsung mit einiger Wahrscheinlichkeit genug Zeit und Abstand, um einen Unfall zu vermeiden. Falls vorhanden, hilft auch die Orientierung an den Leitpfosten. Diese stehen mit einem Abstand von 50 Metern am Straßenrand – laut Faustregel ist das der richtige Abstand bei 100 Kilometern pro Stunde (halber Tacho).
Aber: Diese Abstände sind nur bei Idealbedingungen ausreichend. Bei Regen oder gar Schnee und Eis sollte man den Abstand deutlich erhöhen, da sich hier die Bremswege stark verlängern können. Verursacht man einen Unfall aufgrund von zu geringem Abstand, kann es schnell teuer werden.
Diese Bußgelder drohen bei Abstandsverstößen
| Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | ||
| bei unter 80 km/h | ohne Gefährdung | 25 € | - | - |
| mit Gefährdung | 30 € | - | - | |
| mit Sachbeschädigung | 35 € | - | - | |
| bei über 80 km/h | mit weniger Abstand als 5/10 des halben Tachowerts | 75 € | 1 | - |
| ... 4/10 ... | 100 € | 1 | - | |
| ... 3/10 ... | 160 € | 1 | - | |
| ... 2/10 ... | 240 € | 1 | - | |
| ... 1/10 ... | 320 € | 1 | - | |
| bei über 100 km/h | mit weniger Abstand als 5/10 des halben Tachowerts | 75 € | 1 | - |
| ... 4/10 ... | 100 € | 1 | - | |
| ... 3/10 ... | 160 € | 2 | 1 Monat | |
| ... 2/10 ... | 240 € | 2 | 2 Monate | |
| ... 1/10 ... | 320 € | 2 | 3 Monate | |
| bei über 130 km/h | mit weniger Abstand als 5/10 des halben Tachowerts | 100 € | 1 | - |
| ... 4/10 ... | 180 € | 1 | - | |
| ... 3/10 ... | 240 € | 2 | 1 Monat | |
| ... 2/10 ... | 320 € | 2 | 2 Monate | |
| ... 1/10 ... | 400 € | 2 | 3 Monate |
(Quelle: ADAC)
Kurzzeitig zu kurzer Abstand führt selten zu einer Strafe
Der Club fügt hinzu, dass „nur ein gefährdender Abstand“ sanktioniert wird, sprich: der Sicherheitsabstand über einen längeren Zeitraum nicht eingehalten wird. Abstandsmessungen werden deshalb auch meist durch mehrere Messpunkte dokumentiert und nicht – wie bei einem Blitzer – nur an einem Fixpunkt. Verantwortungsvolle Autofahrer bemühen sich trotzdem, ihn möglichst einzuhalten.
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