Das normale deutsche KFZ-Kennzeichen wird beim zuständigen Straßenverkehrsamt beantragt und dem entsprechenden Fahrzeug nebst Halter zugeteilt. Es beginnt mit einem bis drei Buchstaben, die für den Herkunftsort des Fahrzeugs stehen, also die Stadt, die Kommune oder den Kreis. Daran schließen sich maximal zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern an.
Sonderkennzeichen für besondere Fälle
Doch damit ist es längst nicht getan. Es gibt eine ganze Reihe von Sonderkennzeichen und die Zahl der unterschiedlichen Nummernschilder ist größer, als mancher denkt.
- Autokennzeichen
- Auto
- Fahrzeug
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