So geschehen in einem Fall, der in diesem Jahr vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg verhandelt wurde. Als die betreffende Kandidatin auch beim dritten Anlauf zur theoretischen Fahrprüfung zu viele Fragen falsch beantwortet hatte, zog sie für sich eine persönliche "Reißleine": Um endlich an das begehrte Stück Platik im Scheckkartenformat zu kommen, sollte die Theorie ein baldiges, aber nun eben auch erfolgreiches Ende haben.
Gesagt, getan: Kurzerhand schickte die Mehrfachgescheiterte ihre Freundin zur Fahrschule – die dann auch prompt die theoretische Führerscheinprüfung in ihrem Namen mit Bravour ablegte.
Fehlt die Befähigung, gibts kein Pardon
Doch dann die böse Überraschung: Die Täuschung flog auf und die Fahrerlaubnisbehörde entzog ihr die erfolgreich von der Freundin abgelegte Fahrerlaubnis wieder. Und das vollkommen zu Recht, wie das Oberverwaltungsgericht Lüneburg laut ARAG Experten entschied: Wird eine Fahrerlaubnis aufgrund einer Täuschung erteilt, kann die Fahrerlaubnis regelmäßig widerrufen werden. Der sofortige Entzug rechtfertigt sich direkt aus der fehlenden Befähigung der Betroffenen (Az.: 12 ME 92/25).
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