Mit drei Milliarden Euro will die Bundesregierung den Hochlauf der Elektromobilität beschleunigen und dabei gezielt einkommensschwächere Haushalte unterstützen. Grundsätzlich begrüßt der Verband der Automobilhändler Deutschlands (VAD) diesen Ansatz – mahnt jedoch deutliche Nachbesserungen an. In einem Schreiben an Bundesumweltminister Carsten Schneider warnt VAD-Präsident Burkhard Weller vor einem Förderdesign, das an der Marktrealität vorbeigeht.

Der VAD vertritt nach eigenen Angaben die Interessen von über 6.000 Automobilhändlern in Deutschland mit rund 330.000 Beschäftigten. "Auch wir sind überzeugt: Der Elektromobilität gehört die Zukunft", schreibt Weller. Eine finanzielle Förderung könne dabei helfen, Vertrauen aufzubauen – "wenn sie richtig ausgestaltet ist".

Aus Sicht der Händler entscheiden dabei zwei Punkte über Erfolg oder Misserfolg der Förderung. Zentral sei erstens die Einbeziehung von Jahreswagen. Dieses Segment sei für private Käufer besonders relevant, da es deutlich erschwinglicher sei als der klassische Neuwagenmarkt. Der VAD schlägt vor, Elektro-Jahreswagen mit einem Alter von bis zu 14 Monaten förderfähig zu machen. "Dieses Segment hat sich auch bei der Förderung in der Krise 2008/09 als zentral erwiesen", heißt es in dem Schreiben, das AUTOHAUS vorliegt.

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Eine Jahreswagenförderung hätte laut Weller zudem positive Effekte für den gesamten Markt: Neuwagen ließen sich besser absetzen, Restwertverluste würden gedämpft – und damit auch die Wertverluste für Kundinnen und Kunden, die bereits ein neues Elektroauto gekauft haben.

Schnelle und unbürokratische Umsetzung

Der zweite zentrale Punkt betrifft die Umsetzungsgeschwindigkeit. Nach einer Mitgliederumfrage des VAD erwarten mehr als 80 Prozent der Händler, dass die E-Auto-Verkäufe nach der Förderankündigung zunächst deutlich einbrechen. Um dieses Risiko zu vermeiden, fordert der Verband eine Förderung, die bereits beim Abschluss des Kauf- oder Leasingvertrags greift und rückwirkend für Verkäufe ab dem 1. Januar 2026 gilt.

Für eine unbürokratische Abwicklung im Autohaus schlägt der VAD vor, eine gescannte Kopie des Einkommensteuerbescheids 2023 als Nachweis für die Einkommensgrenze ausreichen zu lassen. So könne die Förderung direkt im Verkaufsprozess beantragt werden. "Dabei unterstützen unsere Mitglieder ihre Kunden gerne", betont Weller.

Der VAD bietet der Bundesregierung in diesem Zusammenhang an, die Details in einem persönlichen Gespräch weiter zu konkretisieren. Entscheidend sei, dass die Förderung Vertrauen schaffe – und nicht unbeabsichtigt zu einem erneuten Stillstand im Markt für Elektromobilität führe.

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