Fahrzeughalter können ab sofort die Daten ihrer Hauptuntersuchung (HU) digital über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) abrufen. Der Digitale Untersuchungsbericht (DUB) steht für alle ab diesem Datum (25. November 2025) durchgeführten HU zur Verfügung. Für frühere Untersuchungen ist der Abruf nicht möglich.

Wie die Behörde in Flensburg mitteilte, ergänzt der DUB den bisherigen papierbasierten Untersuchungsbericht und bietet eine digitale Möglichkeit, HU-Daten strukturiert einzusehen. Der Abruf erfolgt über einen QR-Code, einen Link oder manuell über die Website des KBA. Für den Zugriff werden die Nummer des Untersuchungsberichts, die Schlüsselnummer der Überwachungsinstitution sowie eine Identifikationsnummer benötigt. 

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Ein Vorteil: Die Daten können von Fahrzeughaltenden an Dritte weitergegeben werden – etwa im Rahmen eines Fahrzeugverkaufs oder für technische Dienstleistungen. Die Weitergabe kann durch Austausch der Zugriffsdaten widerrufen werden. 

Der DUB ist den Angaben zufolge unabhängig von der i-Kfz-App nutzbar und erfordert – anders als die Online-Registerauskunft (ORA) – keine personenbezogene Identifikation (eID). Er ersetzt den gedruckten HU-Bericht derzeit nicht vollständig, kann aber für nahezu alle praxisrelevanten Zwecke genutzt werden.


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