"Mit der überarbeiteten Solvency-II-Richtlinie sollen die Unternehmen durch gezielte Entlastungen gestärkt werden, damit sie stärker in die Wirtschaft investieren und die Erneuerung vorantreiben können. Mit der delegierten Verordnung kann jedoch genau das Gegenteil erreicht werden", warnte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen am Freitag in Brerlin.
Kritik an langfristigen Zinsen
"Lebensversicherer garantieren Zinsen teilweise über mehrere Jahrzehnte", so Asmussen. "Die Kundinnen und Kunden können sich darauf verlassen. Damit dieses Versprechen gehalten werden kann, brauchen die Versicherer eine stabile Methode für die Bewertung dieser Verpflichtungen. Es ist unverständlich, dass die Kommission für diese Methode keine ausreichenden Sicherheitspuffer vorsieht, um ihre langfristige Stabilität zu garantieren. Hier muss dringend nachgebessert werden."
Der GDV kritisiert in diesem Zusammenhang die geplante Methode zur Herleitung langfristiger Zinsen. Der Parameter zur Bestimmung des sogenannten First Smoothing Point (FSP) soll mit nur einem Prozent Sicherheitspuffer bestimmt werden. Vor dem Hintergrund langfristiger Trends an den Finanzmärkten greift das nach Einschätzung des Verbands zu kurz und kann langfristig zu erheblicher Volatilität in den Bilanzen führen.
Berichtspflichten reduzieren, nicht ausbauen
Darüber hinaus verfehlt der Verordnungsentwurf nach Einschätzung des GDV das Ziel, die Berichtspflichten für Versicherer zu reduzieren. Statt Bürokratie abzubauen, sollen neue Anforderungen hinzukommen, etwa die Veröffentlichung zusätzlicher Sensitivitätsanalysen im Solvency and Financial Condition Report. "Damit wird der Umfang dieser ohnehin schon komplexen und schwer verständlichen Berichte weiter aufgebläht", sagt Asmussen.
Erleichterungen für kleinere Unternehmen
Auch bei den vorgesehenen Erleichterungen für kleinere Versicherer sieht der GDV erheblichen Nachbesserungsbedarf. Zwar enthält der Entwurf Regelungen für sogenannte small and non-complex undertakings (SNCU), doch die Kriterien bleiben aus Sicht des Verbandes zu restriktiv. In der Praxis profitieren bisher nur sehr wenige Unternehmen davon.
Problematisch ist vor allem die Vorgabe, dass Unternehmen "allen aktuellen oder zukünftigen Risiken standhalten" müssen. Diese Formulierung sei zu weit gefasst und faktisch nicht nachweisbar. Damit Erleichterungen wirken können, müssten die Voraussetzungen realistisch und praxistauglich sein.
Nach der Verabschiedung muss die delegierte Verordnung noch von Mitgliedsstaaten und Europäischem Parlament geprüft werden. Anschließend tritt sie nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
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