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"Entwicklungsbedingt sind im Alter bis 24 Jahren viele noch nicht gefestigt genug, um in sogenannten Trink-Fahr-Konflikten, in denen sie sich zwischen Alkoholkonsum und Fahren entscheiden müssen, abzulehnen", so das klare Fazit von den Unfallforschern der deutschen Versicherer (UDV). Je häufiger junge Menschen in solche Konflikte kämen, je weniger sie es als moralisch verwerflich empfänden und je weniger Freunde und Familie Vorbild seien, desto häufiger würden sie alkoholisiert fahren.

Dies zeige auch eine neue wissenschaftliche Studie der UDV. Als Ergebnis kam dabei u.a. heraus, dass diese Altersgruppe im Vergleich zu Erwachsenen mittleren Alters ein doppeltes (21 bis 24 Jahre) bis dreieinhalbfaches (18 bis 20 Jahre) Unfallrisiko, gemessen an ihren Fahrstrecken, hat.  

Wissenslücken vs. verhaltensprägende Regeln

"Junge Fahrende überschätzen sich häufiger selbst, sind risikogeneigter und weniger fahrerfahren. Auch bestehen Wissenslücken zum Alkoholabbau und Restalkohol", sagt UDV-Leiterin Kirstin Zeidler. Knapp zwei von drei Alkoholunfällen 2023 dieser Altersgruppe verursachten die 21- bis 24-Jährigen. Alkohol am Steuer ist in Deutschland derzeit bereits bis einschließlich des 20. Lebensjahres gesetzlich verboten.

"Das Alkoholverbot ist für 18- bis 20-jährige Fahranfängerinnen und Fahranfänger eine Art Schutzschild vor sich selbst und äußeren Einflüssen", sagt Zeidler. "Den Führerschein zu riskieren, hält sie meist davon ab, sich alkoholisiert ans Steuer zu setzen. Auch ihr Umfeld akzeptiert dies in aller Regel und animiert nicht, mitzutrinken." Untersuchungen belegen den Erfolg des Verbots.

"Dennoch wird für viele das Fahren unter zumindest geringen Alkoholmengen zur neuen Norm, sobald mit 21 Jahren das Alkoholverbot und damit das Schutzargument wegfällt. Dabei ist den meisten unbekannt, dass auch unterhalb von 0,5 Promille rechtliche Konsequenzen drohen können", so Zeidler. 

UDV für Ausweitung des Alkoholverbots

Die UDV fordert, in der Fahrausbildung verpflichtend den Umgang mit Trink-Fahr-Konflikten zu trainieren und Reaktionsstrategien zu vermitteln. Auch schärfere Alkoholkontrollen seien nötig, denn Viele seien es gewohnt, nicht entdeckt zu werden.

Für mehr Verkehrssicherheit wäre es sinnvoll, die Verlängerung des Alkoholverbots bis zum Ende der Fahranfänger- und Jugendlichkeitsrisikophase einschließlich des 24. Lebensjahres zu prüfen (Paragraph 24c Straßenverkehrsgesetz). Dies könne helfen, nüchternes Fahren idealerweise zur Gewohnheit werden zu lassen, bis sich ihr Unfallrisiko "normalisiert" hat. Entscheidend für weniger Alkoholunfälle junger Fahrender sei nicht zuletzt ein breites Angebot des öffentlichen Nahverkehrs, an Fahrgemeinschaften oder alternativer Angebote wie beispielsweise Taxifahrten zum halben Preis ("Fifty-Fifty Taxi"). 

In ihrer Studie hat die UDV untersucht, was dazu motiviert, das Alkoholverbot einzuhalten, wie sich das Verhalten danach verändert und was dazu beiträgt, weiter nüchtern zu fahren. Dafür wurden neben einer Literaturrecherche Unfalldaten analysiert, mehr als 1.200 18- bis 28-Jährige online befragt, die regelmäßig Auto fahren und mindestens gelegentlich Alkohol trinken, sowie statistische Analysen und Fokusgruppen-Interviews mit 14 Teilnehmenden durchgeführt.

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