Die Bundesregierung will die Elektrifizierung des Straßenverkehrs mit einer neuen Abschreibungsregelung vorantreiben. Unternehmen sollen 75 Prozent der Anschaffungskosten für batterieelektrische Fahrzeuge im ersten Jahr steuerlich geltend machen können. Die Deutsche Automobil Treuhand (DAT) sieht die Maßnahme jedoch kritisch.

Leasing-Modell macht Förderung wirkungslos

Das Hauptproblem liegt laut DAT-Geschäftsführer Jens Nietzschmann in der Verbreitung des Leasings: Rund 80 Prozent der gewerblich genutzten E-Autos werden geleast, nicht gekauft. "Wer least, kann nicht abschreiben", erklärt Nietzschmann. Die steuerliche Entlastung komme nur dem Leasinggeber zugute, nicht dem nutzenden Unternehmen.

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Leasinganbieter könnten auf die Förderung mit kürzeren Vertragslaufzeiten reagieren - etwa 12 statt 36 Monate. Das würde mehr junge, hochpreisige Gebrauchtwagen früh auf den Markt bringen. "Ein Überangebot an teuren jungen Gebrauchten kann zur Belastung für Händler werden", warnt Martin Weiss von der DAT Fahrzeugbewertung.

Privatfahrer bleiben ohne Förderung

Die geplante Regelung schließt private Endverbraucher komplett aus. Obwohl ein Drittel aller E-Auto-Zulassungen privat erfolgt, erhalten Privatpersonen keine direkte Förderung. Die DAT befürchtet, dass sich Privatkunden als "Kunden zweiter Klasse" fühlen könnten, da sie nur als Abnehmer für Gebrauchtwagen vorgesehen seien.

Alternative: Strompreis subventionieren

Als Alternative empfiehlt die DAT einen einheitlich günstigen Strompreis für alle E-Auto-Fahrer. Das würde die Nutzung von Elektrofahrzeugen für alle attraktiver machen - unabhängig vom Alter des Fahrzeugs und der Nutzungsart. "Das käme allen E-Auto-Fahrern gleichermaßen zugute", betont Weiss.

Nietzschmann hält die Maßnahme nicht grundsätzlich für falsch, sieht aber Nachbesserungsbedarf: "Wenn man einen echten Innovationsschub will, muss man genauer hinschauen." Die DAT fordert weitere Schritte, um E-Mobilität flächendeckend auch für Endverbraucher attraktiv zu machen - nicht erst beim Gebrauchtkauf.

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